Langzeitmiete oder Kurzzeitmiete!

Impressum und AGB

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Impressum

Sitz der Gesellschaft

 

Frankfurt a. M.
Handelsregisternummer: HRB 57855
Amtsgericht Frankfurt am Main
ID. Nummer: DE 231445741

 

 

AGB

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Nachstehend finden Sie allgemeine Informationen zum Mietvertrag und unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

I.              Definition

Die nachstehenden AGB werden ergänzend zu den Regelungen im Mietvertrag und der Anlage zum Mietvertrags Bestandteil des Vertrags.

II.            Übernahme des Fahrzeugs

Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, das Fahrzeug sofort nach Fahrzeugübernahme auf mögliche Beanstandungen hin zu untersuchen und solche ggf. der Vermieterin zu melden.

III.           Berechtigte Fahrer

  1. Das Mietfahrzeug darf nur vom Mieter und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt bzw. genutzt werden.

  1. Jeder Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein und die in Deutschland erforderliche und gültige Fahrerlaubnis besitzen.

IV.          Nutzung des Fahrzeugs

  1. Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Dem Mieter/Fahrer ist es untersagt, das Fahrzeug zu Geländefahrten, motorsportlichen Übungen, zu Testzwecken, zur gewerblichen Personen- oder Güterfernverkehrsbeförderung, zu Fahrschulübungen sowie zu rechtswidrigen Zwecken zu benutzen oder Dritten hierfür zur Verfügung zu stellen. Auch das Befahren von Rennstrecken, mögen diese auch für die Allgemeinheit freigegeben sein, ist nicht gestattet.

  1. Die Bedingungsvorschriften des Fahrzeugs, insbesondere auch im Hinblick auf die vorgeschrieben Kraftstoffsorten, ist vom Mieter bzw. dessen Fahrer einzuhalten. Der Mieter trägt sämtliche Kosten, die bei Benutzung bestimmter Verkehrswege oder Verkehrsflächen ( z.B. Maut, Parkgebühren ) anfallen.

  1. Das Mietfahrzeug darf nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gefahren werden. Dem Mieter/Fahrer ist es untersagt, ohne schriftliche Zustimmung der Vermieterin Fahrten ins Ausland zu unternehmen oder den Mietwagen in sonstiger Weise in das Ausland zu verbringen.

V.           Abstellen des Fahrzeug

Wird das Fahrzeug abgestellt, ist es verschlossen zu halten. Das Lenkradschloss muss eingerastet, eine ggf. vorhandene Wegfahrsperre oder Diebstahlsicherung aktiviert sein. Fahrzeugschlüssel und- Papiere dürfen nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden, sondern sind beim Verlassen des Fahrzeugs vom Mieter/Fahrer an sich zu nehmen und für unbefugte Dritte unzugänglich zu verwahren.

VI.          Rückgabe des Fahrzeugs

  1. Der Mietvertrag endet zu dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit der Vermieterin während der üblichen Geschäftszeiten, die in der Vermietstation durch Aushang bekannt gemacht sind, bis spätestens 17.00 Uhr gereinigt zurückzugeben. Über den Zustand des Fahrzeugs wird bei Rückgabe ein Protokoll gefertigt und von den Mietparteien unterzeichnet.

  1. Sondertarife gelten nur für den angebotene Zeitraum. Bei Überschreitung dieses Zeitraums gilt für den gesamten Zeitraum der Normaltarif.

  1. Bei verspäteter Rückgabe wird der jeweils gültige Mietpreis bis zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs aus Basis kilometerfreier Anmietung berechnet.

  1. Die Vermieterin behält sich bei unterlassener Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt im Einzelfall die Erstattung einer Strafanzeige vor.

VII.         Pflichten des Mieters/Fahrers bei Schadensfall oder Panne

  1. Im Schadensfalle ist der Mieter/Fahrer verpflichtet, alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Er hat insbesondere

  1. a) bei jedem Unfall die Polizei hinzuziehen,

  2. b) die Namen und Anschriften der Unfallbeteiligten und Zeugen sowie die amtlichen

Kennzeichen der Beteiligten Fahrzeuge zu notieren und diese Daten der Vermie-

terin zu übergeben,

  1. c) sich jeglicher Äußerungen zu enthalten, die als Schuldanerkenntnis gewertete

werden können.

  1. Im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs, von Fahrzeugteilen oder -zubehör hat der Mieter/Fahrer unverzüglich bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten.

  1. Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, jeden Schadensfall unverzüglich der Vermieterin zu melden.

  1. Ist nach einem Unfall oder nach einer Panne der sichere Betrieb des Mietwagens nicht mehr gewährleistet, hat der Mieter/Fahrer die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und unverzüglich mit dem Vermieter die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Fahrzeugs abzustimmen. Gegebenenfalls hat der Mieter das Fahrzeug an einen sicheren Platz verbringen zu lassen.

  1. Dem Mieter ist ausdrücklich untersagt, ohne Rücksprache und Zustimmung der Vermieterin Reparaturen am Fahrzeug in Auftrag zu geben oder auszuführen.

VIII.       Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für die während des Bestands des Mietverhältnisses entstanden Schäden am Fahrzeug und den Verlust des Fahrzeugs bzw. von Fahrzeugteilen und -zubehör. Ein etwaiger Fahrzeugsschaden wird durch Sachverständigengutachten hinsichtlich der Höhe der Reparaturkosten einschließlich einer eventuellen Wertminderung bzw. nach dem Wiederbeschaffungswert berechnet. Ferner haftet der Mieter für Abschleppkosten, Straßenreinigungskosten nach einem Unfall, Sachverständigengebühren, Mietausfall und sonstige Kosten. Wird mit dem Mietfahrzeug ein Verkehrsverstoß oder eine Straftat begangen, ist die Vermieterin verpflichtet, den Behörden den Mieter/Fahrer des Fahrzeugs im fraglichen Zeitraum zu benennen und alle zur Aufklärung der Tat notwendigen Informationen zu erteilen.

IX.          Haftungsreduzierung

Der Mieter kann, soweit dies nicht durch nachstehende Ziff. X. ausgeschlossen ist, gegen Zahlung einer Gebühr seine Haftung nach Ziff. VIII. durch Abschluss einer Haftungsreduzierung im Mietvertrag auf eine Selbstbeteiligung pro Schadensfall reduzieren. Die Höhe der Selbstbeteiligung steht unter Berücksichtigung der Fahrzeugklasse im Ermessen der Vermieterin.

X.           Wegfall der Haftungsreduzierung

  1. Eine Haftungsreduzierung nach Ziffer IX. tritt nicht ein, wenn der Mieter/Fahrer eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen schuldhaft verletzt hat. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn bei einem Schadensfall die Polizei nicht hinzugezogen wurde, so dass der Vermieterin die Möglichkeit zu objektiven Aufklärung des Schadensfalles genommen ist, wenn das Fahrzeug an einen unberechtigten Fahrer überlassen wurde, sowie wenn gegen die Nutzungsbeschränkung nach Ziff. IV. verstoßen wurde. Im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässig verursachter Schäden tritt die Haftungsreduzierung nach Ziffer IX. ebenfalls nicht ein.

  1. Trotz Abschluss einer Haftungsreduzierung haftet der Mieter für alle Schäden, die auf falsche Betankung, unsachgemäßes Be- und Entladen oder unsachgemäße Nutzung des Fahrzeugs zurückzuführen sind.

XI.          Zahlung

  1. Die Vermieterin kann vor Übergabe des Fahrzeugs eine Vorauszahlung bis zur Höhe des voraussichtlichen Mietpreises verlangen, zuzüglich einer im Ermessen der Vermieterin stehenden Kaution für das Mietfahrzeug verlangen.

  1. Der Mietendpreis zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer ist bei Ende der vereinbarten Mietzeit zur Zahlung fällig.

  1. Zahlt der Mieter per Kreditkarte, gilt die Unterschrift des Karteninhabers als Ermächtigung, den gesamten Rechnungsbetrag dem betreffenden Konto bei der Kreditkartengesellschaft zu belasten. Diese Ermächtigung gilt auch für Nachbelastungen in Folge von Mietpreiskorrekturen, Schadensfällen einschließlich entsprechender Abschleppkosten und Verkehrsordnungswidrigkeiten.

XII.         Haftung der Vermieterin

  1. Die Haftung der Vermieterin ist ausgeschlossen, sofern der Mieter Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Mieterin beruhen. Sofern der Vermieterin keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenshaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung der Vermieterin ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für solche Schäden, die nicht unmittelbar durch die Mietsache selbst entstanden sind.

  1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als Abs. 1. vorgesehen ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung.

  1. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit bleiben unberührt. Gleiches gilt, soweit gesetzliche Haftungsbestimmungen zwingend sind.

  1. Soweit die Schadensersatzhaftung der Vermieterin gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

  1. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Mieters aus Produkthaftung oder wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

XIII.       Datenschutz

  1. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten, die der Vermieterin im Zuge des Vertragsabschlusses bekannt werden, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetzt gespeichert und ggf. Dritten übermittelt werden.

  1. Die Vermieterin behält sich vor, den Standort ihrer Fahrzeuge durch den Einbau elektronischer Ortungs- und Meldesysteme abzufragen und zu überprüfen.

XIV.      Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Mieter oder ein berechtigter Fahrer kann mit eigenen Forderungen gegenüber den Forderungen der Vermieterin nur aufrechne, wenn diese unbestritten oder rechtkräftig festgestellt sind.

  1. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen des bestehenden Vertrags bedürfen stets der Schriftform.

  1. Gerichtsstand für alle Klagen aus dem Mietverhältnis ist Frankfurt am Main.

 

Hinweis: Unsere Angebote und Preise sind freibleibend und unverbindlich; dies gilt besonders für die 9 Sitzer in den Ferienzeiten und die Transporter an den letzten Wochenenden im Monat (Umzugswochenenden), sowie an den Feiertagen. Während dieser Zeiten fallen Preiszuschläge an.

Bitte beachten Sie: Das Recht auf Änderungen der Vertragsbedingungen und Preise behalten wir uns vor!

Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Web-Seite: mietwagen-pars.de oder wenden Sie sich bitte an unsere zuständigen Mitarbeiter!

Sollte eine der Bestimmungen der vorliegenden Mietinformationen unwirksam sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit der Mietinformationen im Übrigen nicht.